Welche offenen Lizenzen sind im Kontext von OER wichtig?
Es gibt für die Wahl der Lizenz zwar keine konkrete Vorgabe; de facto haben sich aber die Lizenzen von Creative Commons (CC) durchgesetzt. Diese sind rechtssicher, sowohl international wie auch in Deutschland. 2016 gab es bereits ca. 1,2 Milliarden Inhalte im Web unter einer CC-Lizenz (State of the Commons-Report 2016).
Es stehen verschiedene CC-Lizenzen zur Auswahl, die unterschiedliche Einschränkungen mit sich bringen. Wenn man die Definition zu OER (s. weiter oben) ernst nimmt, dann fallen unter „kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen“ nur drei mögliche CC-Lizenzen:
- CC BY: Hier muss bei der Weiterverwendung der Name des Urhebers bzw. der Urheberin genannt werden
- CC BY SA: Hier muss bei der Weiterverwendung der Name des Urhebers bzw. der Urheberin genannt werden. UND: Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie das entstehende Material nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
- Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, eigene Werke in die Gemeinfreiheit – auch Public Domain genannt – zu entlassen. Um das eindeutig zu kennzeichnen, gibt es die Lizenz CC0 (CC Zero). Hier muss der Name des Urhebers bzw. der Urheberin nicht genannt werden. Das Urheberrecht bleibt davon jedoch unberührt.
Informationen zu den genannten und weiteren CC-Lizenzen finden Sie hier.
(Text entnommen und angepasst aus: Was ist OER? von Team OERinfo für OERinfo – die Informationsstelle OER (http://www.open-educational-resources.de), CC-BY 4.0, OERinfo.